AGB's - Mobiler Reifenservice Schwerin

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AGB

Vertragsgegenstand
Je nach gebuchtem Paket aus unserer Produktpalette schließen Sie einen gemischten Vertrag über den Kauf von Neuwaren und die Erbringung von Dienstleistungen ab. In Frage kommen derzeit insbesondere: Durchführung von Radwechsel (Saisonwechsel von vorhandenen Rädern), Reifenmontage (Lieferung und Montage neuer Reifen), Einlagerung Ihrer saisonal nicht benötigten Räder und der zugehörige Abholservice. Wegen der Details wird auf die Produktbeschreibung zu dem von Ihnen ausgewählten Paket verwiesen.
 
Vertragsschluss
Der Vertrag kommt per E-Mail oder Telefon zustande. Bei telefonischer Annahme werden die benötigten Angaben von uns in unser System eingepflegt und Sie erhalten im Anschluss daran eine Bestell- und Termin-Bestätigung als Auftragsbestätigung per E-Mail.
Mit der Zusendung der Bestellbestätigung kommt der Vertrag zustande.
Falls unsere Leistungen witterungsbedingt nicht durchgeführt werden könen (z.B. durch Unwetter, starken Schneefall, extreme Temperaturen, o.ä.) und eine überdachte, geschützte Wechselmöglichkeit nicht besteht, terminieren wir den Auftrag in Absprache mit Ihnen neu und Sie erhalten hierüber eine erneute E-Mail. Durch diese zweite E-Mail kommt kein zusätzlicher Vertrag zustande. Eventuelle Zusatzkosten für die Anfahrt stellen wir Ihnen in einem solchen Fall nicht in Rechnung.
 
Mitwirkungspflichten des Kunden
Sie sind als Kunde dazu verpflichtet, uns Ihr Fahrzeug am vereinbarten Standort und im vereinbarten Zeitraum zur Erbringung der Montageleistung zur Verfügung zu stellen. Außerdem müssen Sie im Falle eines Reifenwechsels auf einem Privatgelände dafür Sorge tragen, dass die Einwilligung aller Eigentümer zur Durchführung des Reifenwechsels vorliegt und Ihr Fahrzeug im geparkten Zustand circa einen Meter Seitenabstand zum nächsten Hindernis besitzt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können wir unsere Leistungspflicht verweigern, bis uns ein geeigneter Ort zur Verfügung gestellt wird. Zur Abhilfeschaffung berechtigen Sie unseren Montageprofi bereits vorab, Ihren Fahrzeug an einen geeigneten Platz umzuparken. Zusätzlich sind Sie dafür verantwortlich, uns alle für einen Reifenwechsel bei Ihrem Fahrzeug benötigten Werkzeuge und Ersatzteile (insbesondere gelagerte Radsätze, Radbolzen, den Schlüssel für Ihren Felgenschloss, sollten Sie eines besitzen) sowie eventuell Betriebsanleitungen zur Verfügung zu stellen. Wir bringen zur Durchführung der Arbeiten unsere eigene Ausrüstung mit. Wir übernehmen aber keine Haftung dafür, dass unsere Werkzeuge oder von Ihnen zur Montage zur Verfügung gestellte Reifen und Räder zu Ihrem Fahrzeugtyp passen. Sollte die Durchführung der gebuchten Arbeiten mangels Einhaltung Ihrer Mitwirkungspflichten scheitern, sind wir dazu berechtigt, den gebuchten Termin abzubrechen, neu zu vereinbaren und Ihnen eventuelle Mehrkosten, bspw. für eine zusätzliche Anfahrt, in Rechnung zu stellen.
Wertgegenstände haben Sie vor dem Wechsel aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für das Abhandenkommen von Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Ist Ihr Fahrzeug mit einer Alarmanlage ausgestattet, so haben Sie sicherzustellen, dass die Alarmanlage während des mobilen Wechsels nicht ausgelöst werden kann. Für evtl. durch die Auslösung des Alarms verursachte, von uns nicht zu vertretende Schäden übernehmen wir keine Haftung.
 
Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für unseren Vertreter und Erfüllungsgehilfen, falls Sie gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erheben.
Ausgenommen sind Ihre Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung unsererseits oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
Ein von uns oder unserem Montageprofi zu vertretender Schaden an Ihrem PKW, PKW Teilen oder der Montagefläche, ist uns von Ihnen unverzüglich mit geeigneter Dokumentation (Fotobeweis etc.) anzuzeigen. Zur Aufnahme des Ist-Zustands werden – nach Ihrer Einwilligung vor der Montage bzw. dem Wechsel- Fotos von Ihrem Fahrzeug gemacht. Diese werden maximal für ein Jahr nach unserer Leistungserbringung gespeichert.
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